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Moderner Amtsschimmel

Der moderne Amtsschimmel

 

Dass eine überschrittene Höchst­ge­schwindigkeit oft unliebsame Folgen für den sündigen Autofahrer hat, ist eine Binsenweisheit. Was aber erlebt ein Betroffener, wenn er sich der Prozedur eines Bußgeldverfahrens nicht sofort unterwirft, sondern aufmüpfig das staatliche Handeln kritisch zu hinterfragen wagt und eine sich modern gebende Behörde auf den Prüfstand stellt?

 

Der strahlende Tag verlangte geradezu nach einem fröhlichen Lied auf den Lippen, als ich in der Vor­weihnachtszeit zügig auf der Autobahn Richtung Eisenach fuhr. Der Blitz, der mich aus meiner euphorischen Stimmung riss, war trotz der hellen Vormittagssonne nicht zu übersehen. ‚Sch....‘ rügte ich mich nach einem kurzen Blick auf den Tacho. Die Nadel pendelte zwischen 120 und 130 km/h. Der Tritt aufs Bremspedal ver­ringerte die Geschwindig­keit zwar auf die vorge­schriebenen „100“, kam aber zu spät.

Wenige Tage vor Weihnachten flatterte mir ein Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde ins Haus, mit meinem Konterfei als Beleg für meinen Verkehrsverstoß. ‚Die haben es aber eilig und dann noch vor dem Fest‘, sinnierte ich. „ ... Ihnen wird vorgeworfen .... folgende Ordnungswidrigkeit(en) .... begangen zu haben ... Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ... Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto ...“.

Das computergefertigte Dokument belehr­te mich noch über meine Rechte und informierte mich darüber, dass ich mich „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens ... zu der Beschuldi­gung ...“­ äußern könne. Ja, das wollte ich, weil ich neugierig war, welches Mess­ver­fahren angewandt worden war.

Bevor ich einen Tag später einige Fragen an die Bußgeldbehörde faxte – es sollte der Beginn eines regen Briefwechsels werden – surfte ich im Internet zur Homepage des betreffenden Regie­rungs­­präsidiums. Heutzutage ist es nämlich üblich, dass sich auch Behörden infor­mativ präsentieren, eine Art öffent­lichen Outings. Dies gehört zum Staats­ver­ständnis des 21. Jahr­hunderts und damit auch zur Imagepflege einer modernen Verwaltung.

Über die Portalseite von “www.rp-xstadt.de“ gelangte ich zu den regierungspräsidialen Sanktionsandrohungen für meinen Verkehrsverstoß: „Geschwin­dig­­­keits­überschreitung 26 bis 30 km/h (außerorts) = 50 € Geldbuße und vier Punkte im Verkehrszentralregister“­­.

Ich rieb mir die Augen, las weiter und war dann aber sehr froh, nicht langsamer gefahren zu sein. Wie? Richtig: Denn für 16 bis 20 km/h  hätte ich zwar nur 30 € Geldbuße zu zahlen gehabt und lediglich drei Punkte in Flensburg erhalten, dafür aber zusätzlich zwei Monate Fahrverbot. Ein solches konnte ich mir nun wirklich nicht leisten. Die Sanktionstabelle enthielt noch weitere Überraschungen, die mich zunächst ratlos machten. Der Gipfel war, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 51 km/h weder Fahrverbot noch Flensburgpunkte drohten.

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung klärte mich dann über die Folgen meines Verkehrs­verstoßes auf: „50 € Geldbuße und drei Punkte“. ‚Geschieht dir recht‘, sagte mein Gewissen, ‚warum hast du nicht aufgepasst.‘ Da mischte sich plötzlich ein kleiner Kobold ein: ‚Nimm es nicht hin! Wer Tabellen mit solchen Unge­reimtheiten verbreitet, der ist auch in anderen Dingen nicht so genau!‘

Nachdem ich mein erstes Fax, in dem ich nach der Messmethode fragte und meine Absicht zur „Äußerung“ deutlich bekun­dete, abgesandt hatte, wandte ich mich wichtigeren Dingen zu. Schließlich stand Weihnachten vor der Tür, und es galt noch viel für Kinder und Enkel vorzu­bereiten. Die Feiertage und der Jahres­wechsel vergingen wie im Fluge, ohne dass sich mein neuer Briefpartner gemeldet hatte. Zwischen­durch sandte ich pflichtgemäß den Anhörungs­bogen mit meinen Personaldaten zurück, weil andernfalls ein weiteres Bußgeldverfahren drohte. In der Rubrik „Wird der Verstoß zugege­ben“­, kreuzte ich "Nein“ an. Als Grund nannte ich den Umstand, dass die Bußgeldbehörde meine Anfrage nicht beantwortet hatte. Den Rat, stets mit „Nein“ zu antworten, bekam ich übrigens auch aus dem Internet, dem Quell unerschöpf­licher Weisheiten und Wahr­heiten.

Dann, Anfang Januar, ein Lebenszeichen aus Xstadt im Briefkasten: „Bußgeld­bescheid“ über 68 € (50 € Geldbuße sowie 18 € Gebühren und Auslagen) mit einem allgemeinen Hinweis „Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids werden drei Punkte im Verkehrs­zen­tralregister eingetragen ... Xstadt, den 21.12.....“.

‚Wie bitte‘, fragte ich mich, ‚am 19. Dezember kam der Anhörungsbogen, plus sieben Tage Anhörungs­frist macht doch nicht 21!‘ ‚Siehst du‘, drängte sich der kleine Kobold in mein inneres Gespräch, ‚ich habe es dir doch gleich gesagt. Die halten sich ebenfalls nicht an gesetzliche Regeln ... schau auf das Ausstellungs­datum des Anhörungs­bogens, da wirst du den 14. Dezem­ber finden ... 14 plus sieben macht 21! Du bist von einem Computer abgefertigt worden ... auto­matisch! Ha, ha, ha! ... Wo ist denn dein verbrieftes Recht auf Anhörung ... von wegen bürgerfreundlich ... das war Abzockerei vor Weih­nachten ... alles Lügen, das mit dem Leitbild ...‘, kreischte er und gebärdete sich wie Rumpel­stilzchen.

In der Tat hatte sich das Regierungspräsidium Xstadt ein Leitbild gegeben und in seiner Website veröffentlicht. Auf zwei Seiten fand ich „16 Punkte für ein gemeinsames Ziel, das uns verbindet“. Unter Punkt neun stand zu lesen: „Wir treffen auf der Grundlage von Recht und Gesetz qualifizierte, nachvollziehbar begründete und sprachlich verständliche Entschei­dungen“.

Macht sich ausgesprochen gut, dachte ich. Leitbilder entsprechen dem Zeitgeist. Es gibt kaum ein Unternehmen, das sich kein Leitbild auf die Fahne hat sticken lassen. Das ist up to date und passt auch in eine moderne Verwaltungsbehörde.

Nun wollte ich wissen, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklafften.  Ich forschte in besagter Homepage nach einem geeigneten Ansprechpartner, an den ich mich per E-Mail wenden konnte. Man nennt dies „Kundenorientierung“ oder „Kundennähe“, wie es im Grußwort der Regierungspräsidentin ­nachzulesen war. 

Ich durchsuchte das vorbildliche Mitarbeiterverzeichnis und wurde bei „S“ fündig. Die Regierungspräsidentin hatte zeitgeistkonform unter „S“ eine persönliche E-Mailadresse und konnte unmittelbar konsultiert werden. 

Es hieß, einen klaren Kopf behalten und strategisch vorzugehen: Zuerst sandte ich ein Fax in tradi­tio­nellem Amtsdeutsch und ein gleich lautendes Schrei­ben per Post mit meinen Einspruch an die  Behörde. Dann schaltete ich den modernen Gang ein und machte mich an meine erste E-Mail: „Sehr geehrte Frau Regierungs­­präsidentin, ... nachdem wir ...“ Ich verpackte meine kritischen Bemerkungen an der behördlichen Verfahrensweise in einer lob­hudelnden Einführung darüber, wie gelungen sich das Regierungs­präsidium Xstadt im Internet darstellte, machte dann aber deutlich, dass ich mich maschinell abgefertigt fühlte und rechts­staatliche Verfahrens­grund­sätze vermis­ste.

Der kleine Kobold, der sich zwischenzeitlich wieder aus seiner Schmoll­ecke hervorgewagt und mir beim Schreiben über die Schulter geblickt hatte, konnte sich nun nicht mehr zurückhalten. ‚Du bist viel zu moderat gewesen ... die lachen dich nur aus ... die werden auf deine Eingaben ein großes „Q“ für Querulant machen oder sogar ein „A“ für ... ‘ Ich klebte ihm ein Pflaster auf den vorlauten Mund und bestrafte ihn mit Nichtbeachtung.

Wenige Tage später erhielt ich ein Schreiben der Sachbearbeiterin mit den erbetenen Messunterlagen. ‚Hallo‘, dachte ich, ‚da zeigt meine E-Mail an die Chefin schon erste Wirkungen‘. Ich studierte das Messprotokoll nebst Eichschein der Eichbehörde, womit die sachgerechte Eichung des eingesetzten Messgeräts (Multanova VR 6F – übrigens ein verlässlicher Apparat, wenn er richtig gehandhabt wird) bestätigt wurde. Ich erfuhr, dass das Gerät von 09:06 bis 12:14 Uhr bei besagtem Kilometer 338,750 eingesetzt war und 2382 Fahrzeuge gemessen hatte.

‚Da … daaa! ... siehst du das nicht ...‘ giftete aufgeregt der kleine Kobold, der sich nun nicht mehr länger den Mund zukleben ließ, ‚... das Eichdatum auf dem Protokoll ... es stimmt gar nicht mit dem Eichschein überein!‘

Triumphierend und selbstgefällig schaute er mich an, als ob ich nicht alle Tassen im Schrank hätte.

Er hatte recht: Das Messprotokoll nannte für das maßgebliche Gerät ein anderes Eichdatum als das Eichprotokoll der zuständigen Eichbehörde. Fragen schwirrten mir durch den Kopf: ‚Warum enthält der amtliche Eichschein andere Daten? Sind Geräte verwechselt worden? Kann ein Messergebnis überhaupt einem nicht eindeutig geeichten Messgerät zugeordnet werden? Ist die Messung dann noch beweiskräftig?‘ Eine phantastische Konstellation, die mich veranlasste, dem kleinen Kobold zu verzeihen und ihn liebevoll zu streicheln.

Nach einer weiteren Woche ereilte mich ein Anruf der örtlichen Polizei. Man sei vom Regierungs­präsidium Xstadt beauftragt worden, gegen mich zu ermitteln. Ich traf mich mit dem Polizeibeamten nachmittags in meinem Büro, wo er mich mit dem Multanovafoto konfrontierte und mich eindeutig als Halter und Fahrer und ohne Einwände meinerseits identifizierte. Er war sichtlich froh, dass er seinen Ermitt­lungs­auftrag so problemlos erledigen konnte. Wir unterhielten uns dann noch über Gott und die Welt, bis er sich wie ein neuer Freund von mir verabschiedete.

Nun hatte der kleine Kobold endgültig  Oberwasser. ‚Jetzt weißt du, woran du bist ... die Polizei schicken sie dir schon auf den Hals ... wen beschäftigen die denn noch auf Kosten der Steuerzahler ... die Staatsanwaltschaft etwa auch ... bist du denn ein Verbrecher ... haben die deine Schreiben nicht gelesen ... ich habe es gleich gesagt, du wirst nicht für voll genommen ...‘, ereiferte er sich, kaum dass die Tür ins Schloss gefallen war. 

Ein Anruf bei der zuständigen Sach­bearbeiterin im Regierungspräsidium Xstadt gab Aufschluss: Die Bußgeldstelle der Behörde hatte die bei Einsprüchen übliche Maschinerie bereits in Gang gesetzt, unge­achtet meiner Argu­men­te.  Ein Automatismus sozusagen, der offen­bar nicht mehr angehalten werden konnte.

Nach dem Telefonat mit der Sachbearbeiterin war ich viel zu entnervt, um dem Vorschlag des kleinen Kobolds, eine geharnischte „Äußerung“ ­ auf den Weg zu bringen, zu widersprechen. Die betreffende E-Mail überließ ich ihm. Solidarisch stand ich hinter seinen rechtsphilosophischen und wenig diplomatischen Ausführungen. Ich sah es ihm nach, dass er es sich nicht verkneifen konnte, genussvoll mit dem für ihn typischen hämischen Grinsen auf besagte Website mit den obskuren Sanktionsandrohungen hinzuweisen.

Wiederum zwei Wochen später erreichte mich das Antwortschreiben der Bußgeldbehörde, mit dem meine Eingaben und die „Äußerung“ meines Kobolds beschieden wurden. Wieder mit freundlichen Grüßen gab mir die Regierungspräsidentin – wie es Verwaltungsstandard ist – zunächst mein Anliegen bekannt. Dann erfuhr ich, dass die versäumte Anhörung kein Grund sei, den Bußgeldbescheid aufzuheben. „Offenbar  übersah die Sachbearbeiterin“ diesen gesetzlich vorgeschriebenen Umstand, wofür sie um Entschuldigung bat. Ihre reumütige Bitte beschämte ich mich zutiefst, zumal ich zwischen den Zeilen ein leises hoheitliches Grollen zu vernehmen glaubte.

Ich verzeihe es‘, schluchzte ich kleinlaut in mich hinein und entkorkte eine Flasche Rotwein. Die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze ist schließ­lich kein Delikt wie z. B. eine Geschwindig­keitsüberschreitung.

Der kleine Kobold riss den Brief an sich, bevor ich weiterlesen konnte. ‚Du bist ein Weichei ... jetzt lässt du dich einwickeln, nur weil du einige Autogramme mit Grüßen von einer Regierungspräsidentin bekommen hast ... wenn du ein Verkehrszeichen übersiehst oder versehentlich zu schnell fährst, reicht dann auch deine Bitte um Entschuldigung?‘, kritisierte er mich. 

Lag es am Wein? Jedenfalls wurde die Welt um mich herum zunehmend lichter. Meine Bedenken bezüg­lich der Genauigkeit des Messgeräts wurden immer leichter und verschwanden schließlich ganz, weil meine Briefpartnerin glaub­haft versicherte, dass ein weiteres Dokument die Eichung für gültig erklärt habe. MU-VR 6F Nr. 1242 sei einer nochmaligen Prüfung unterzogen worden, „die infolge einer Beschä­digung und Instandsetzung des Messgeräts not­wendig geworden war“.

Darauf hätte ich selbst kommen können. Ich warf dem kleinen Kobold, der diesen Einwand formulierte hatte, einen vernichtenden Blick zu und schämte mich für ihn, weil er es gewagt hatte, die Funktionsfähigkeit eines hoheitlich doppelt geeichten Gerätes zu hinterfragen.

‚Ja, ja, glaub nur, was das steht‘, meldete er sich vorlaut zu Wort. ‚Dann kannst du ja gleich deine Strafe zahlen ... wieso hat denn deine neue Brieffreundin keine Kopie beigefügt - na?‘

Derlei negative Gedanken wollte ich aber nicht teilen, weil sie nicht in den überschwänglichen Dank für „den Hinweis auf die Fehler in der Homepage meiner Behörde, die inzwischen behoben sind“, passten. Beschwingt fing ich an, ein Lied zu trällern. Dann rief ich im Internet "www.rp-kassel.de"  auf und fand dort tatsächlich die aktualisierte behördliche Wahrheit.

Reumütig nahm ich meinen Einspruch zurück. Dann schickte ich mich an, meine Buße online zu überweisen. Immerhin hatte das Regierungspräsidium mit mir viel Mühe gehabt, die belohnt werden musste. Die Schimpftiraden des kleinen Kobolds ignorierte ich. Sie konnten mich auch nicht dazu verleiten, den in Rechnung gestellten Betrag zugunsten der Kaffeekasse aufzurunden, weil ich, wie er hinterlistig meinte, wenigstens die Buchführung durcheinander bringen sollte. Damit war mein Ordnungswidrigkeitenverfahren eigent­lich beendet – glaubte ich.

Ich sah mein Regierungspräsidium nun in einem anderen Licht: Als gut informierende und bis in die Spitze modern ansprechbare Behörde. Sie ließ sich durch meine aufmüpfigen und wenig untertänigen Ein­gaben, die teilweise mit Ratschlägen des frechen Kobolds garniert waren, nicht beirren.

„Recht so!‘“ sagte ich laut, „ein einmal eingeschlagener Weg muss schon aus Prestigegründen konsequent zu Ende gegangen werden, so ganz nach dem Behördenleitbild (Punkt 12):  ... Bewährtes wird beibehalten ...“ und prostete dem Bildnis meiner Regierungspräsidentin auf deren Homepage zu. Ich bezweifelte nicht mehr den abschließenden Bescheid meiner Briefpartnerin und die absolute Genauigkeit des reparierten und deshalb mehrfach geeichten Multanovageräts.

‚Und die Fehlleistungen?‘ wollte der kleine Kobold wissen. ‚Ach‘, antwortete ich, ‚Fehler sind allzu menschlich und passieren halt. Sie sind wie Um­wege, auf denen man die Landschaft besser kennen lernt. Dies führt mitunter auch zu nicht alltäglichen Begegnungen, z. B. mit einer kunden­­nahen Regierungs­präsidentin. Ich wurde mit sinkendem Blutalko­holgehalt zu­sehends nüchtern und regel­recht ernüchtert zwei Wochen später durch ein Schreiben des Amts­gerichts Roten­burg a. d. Fulda, das mich trotz meiner Einspruchsrücknahme wegen des besagten Ver­kehrs­delikts zu­r sich zur Haupt­­­­verhandlung lud. 

‚Das ist die Quittung für deine Bockigkeit‘, tadelte mich mein Gewissen, während der kleine Kobold wild umher sprang und kreischte: ‚In diesem Verfahren wiehert der alte, unflexible Amts­schimmel ... vollautomatisch! ... Ist das der viel geprie­sene moderne Staat, der ...‘ Ich klebte dem altklugen Plagegeist erneut den Mund zu und besänftigte so mein Ge­wissen.

‚Ob ich wirklich zu der anberaumten Gerichtsverhandlung „erscheinen muss“,  für die es nach meiner Einspruchsrücknahme eigentlich keinen Fall zu verhandeln gibt?‘, grübelte ich. ‚Wer trägt eigentlich die Kosten für unnötigen Verwaltungsaufwand?’

Während ich überlegte, ob ich noch einmal meiner Regierungspräsidentin mailen und sie um kundenfreundlichen Rat bitten sollte, versank ich – was für ein Wink des Schicksals – in den Internetseiten unter der Adresse "www.staat-modern.de".